Helfen Sie Yoga viel, ohne etwas auszugeben: 3 Promille des Umsatzes eines Unternehmens

<>Es gibt eine interessante Möglichkeit, der natürlichen Gemeinschaft der Yogis zu helfen, ohne etwas auszugeben.

Wenn Sie eine ORGANISATION oder FIRMA vertreten, laden wir Sie ein, sich uns anzuschließen, da die Unternehmen, die aus steuerlicher Sicht Gewinne verzeichnen, eine kostenlose Beihilfe in Höhe von 3 Promille des Umsatzes spenden (sponsern) können, der von der dem Staat geschuldeten Gewinnsteuer abgezogen wird.

So können 3 Promille des Umsatzes ( aber nicht mehr als 20% des an den Staat zu zahlenden Gewinns) an die NGO gezahlt werden und werden gesetzlich von dem Betrag der normalerweise zu zahlenden Steuer abgezogen, so das Gesetz.

Auszug aus dem Steuergesetzbuch Titel 2, Kapitel. II Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe p

“Steuerzahler, die Sponsoring und / oder Patronage-Urkunden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 32/1994 über das Sponsoring mit späteren Änderungen und des Bibliotheksgesetzes Nr. 334/2002, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen, sowie diejenigen, die private Stipendien gewähren, ziehen gemäß dem Gesetz die entsprechenden Beträge von der Gewinnsteuer ab, wenn die Summe dieser Ausgaben kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt:

Es liegt innerhalb der Grenze von 3 Promille des Umsatzes;
Sie übersteigt nicht mehr als 20% der geschuldeten Körperschaftsteuer.”

SPONSORING, obwohl es ein NICHT ABZUGSFÄHIGE AUSGABEN UNTERLIEGEN NICHT EINER STEUER VON 16%. SPONSORING IST VÖLLIG STEUERLICH ABSETZBAR, wenn es innerhalb der von der Abgabenordnung festgelegten Grenzen liegt (nicht höher als 3% 0 (Tausend) des Umsatzes und 20% höher der Steuer).
Kontaktieren Sie uns dazu bitte an der www.adanima.ro , um einen Sponsoringvertrag vorzuschlagen.

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